Listenhund:
nach dem im Jahr 2000 ein kleiner Junge von zwei sogenannten “Kampfhunden” getötet worden war, reagierten Bund und Länder mit verschiedenen Gesetzen bzw. Verordnungen. Fast alle hatten eine Gemeinsamkeit: nämlich eine Auflistung von Hunderassen, die durch ihre Rassezugehörigkeit “unwiderlegbar vermutet” gefährlich sein sollten. Für die Haltung, Zucht und den Import dieser gelisteten Hunderassen gelten daher seit 2000 je nach Bundesland strenge Reglungen. Diese Hunderassen gehören zumeist den so genannten “Kampfhunderassen” an. Da dieser Begriff durch Politik und Medien in der Öffentlichkeit negative Assoziationen weckt, ziehen es die Liebhaber und Halter dieser Hunderassen vor, ihren Hund als Listenhund zu bezeichnen. Den Begriff “Listenhund” statt “Kampfhund” für z.B. einen Bullterrier zu verwenden, ist aus diesem Grund freundlicher und signalisiert dem Gesprächspartner eine vorurteilsfreie Einstellung zu dieser Rasse.
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